Thomas Frhr. v. Fritsch (*1700)

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Kursächsischer Minister und Staatsreformer

Thomas Frhr. v. Fritsch
Thomas Frhr. v. Fritsch

Urteile über den kursächsischen Minister

Thomas Freiherr v. Fritsch (1700 – 1775). Der kursächsische Minister Thomas Freiherr v. Fritsch hat eine Reihe von Büchern und Denkschriften verfasst und veranlasst. Sein Hauptwerk ist eine Sammlung staatspolitischer Denkschriften, die 1763 unter dem Titel erschienen sind: "Zufällige Betrachtungen in der Einsamkeit“. Mehr als 200 Jahre nach ihrem Erscheinen sind sie 1984 erneut verlegt worden (Peter Lang Verlag, Bern). Dem Reprint ist eine des sächsischen Staatsmannes und seiner Überlegungen durch den Historiker Joachim Schmidt-Sass vorangestellt.

"Fritsch erscheint in seinen Aufsätzen", schreibt Schmidt-Sass, als Praktiker, der konkrete Vorschläge zu unterbreiten versteht, und als Aufklärer, dessen Interesse auf die Erziehung der Menschen im Sinne von Vernunft, Patriotismus und Pflicht gerichtet ist. [...] Nicht zu Unrecht hat man in den 'Zufälligen Betrachtungen' die Programmschrift einer Reformpartei gesehen." Eine Aussage des Werkes hebt Schmidt-Sass besonders hervor: "Gute Sitten sind nötiger zur Erhaltung des gemeinen Wesens als Gesetze."

Der sächsische Historiker Josef Matzerath hat in einem Aufsatz den Wiederaufbau des vom Siebenjährigen Kriege (1756 - 63) schwerstgezeichneten Landes Sachsen und die große Staatsreform nach 1763 untersucht. Wie andere Wissenschaftler vor ihm stellt er die zentrale Rolle heraus, die Thomas Freiherr v. Fritsch dabei gespielt hat. Seine Untersuchung überschreibt er mit einem Zitat von Fritsch: „Pflicht ohne Eigennutz“.

In einer zusammenfassenden Bewertung kommt Matzerath zu folgendem Urteil über Fritsch: „Es ist unübersehbar, wie Fritschs Überlegungen auf das gesellschaftliche Ganze zielen und Interessen von gesellschaftlichen Gruppierungen oder gar von einzelnen Personen demgegenüber zurückstellen. Fritsch [...] war kein Beschützer „bürgerlicher Klasseninteressen“ und auch kein vom Eifer des gesellschaftlichen Aufsteigers getriebener Verteidiger adliger Standesinteressen. [...] 1765 erklärte er, er wolle seiner Schuldigkeit gegen das Vaterland gemäß, die Hauptobiecta, welche einer Remedur bedürfen, mit aller menschenmöglichen Ohnparteylichkeit durchgehen. [...] Aus der Perspektive des Staates forderte er vor allem von dessen adligen Beamten Pflicht ohne Eigennutz."

Begegnung mit Mendelssohn

Über eine Begegnung von Thomas Freiherr v. Fritsch mit dem Philosophen Moses Mendelssohn berichtet ein 1994 in Berlin erschienenes Buch:

Der Thomas Freiherr v. Fritsch (1700 - 1775) war Friedrich dem Großen als kursächsischer Minister und vor allem als sächsischer Unterhändler beim Hubertusburger Frieden (1763) bekannt. Der preußische König wird ihn geschätzt haben, jedenfalls lud er ihn 1771 zu einem Besuch nach Sanssouci ein. Thomas Fritsch plante, von dort über Berlin nach Dresden zurückzukehren, um in Berlin den berühmten Philosophen Moses Mendelssohn kennen zu lernen. Doch Friedrich der Große entschied, nicht Fritsch solle nach Berlin gehen, vielmehr solle Mendelssohn nach Sanssouci kommen. So geschah es, doch führte Mendelssohns Reise zu einigen Verwicklungen, die in einem zeitgenössischen Stich festgehalten und in jenem Buch amüsant beschrieben sind. Der Besuch weckte das Interesse selbst G. E. Lessings in Braunschweig, der sich bei seinem in Berlin lebenden Bruder brieflich erkundete: „Was macht unser Moses? Ist er gesund? Hat er bloß Fritschen oder auch den König noch gesprochen?“

Bruno Strauß: Moses Mendelssohn in Potsdam, Edition Hentrich, Berlin 1994

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